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SG Berlin, 24.08.2005 - S 37 AS 6025/05 ER |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01
Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind
Auszug aus SG Berlin, 24.08.2005 - S 37 AS 6025/05
16 Da mit der vollzogenen Anrechnung die vom BVerwG zugunsten der Abzweigungslösung angeführten Schwierigkeiten, rein familieninterne Einkommensverschiebungen nur schwer feststellen zu können, tatsächlich und manipulationsfest ausgeschlossen sind und ferner die Grundvoraussetzungen für eine Abzweigung - fehlende Leistungsfähigkeit der Antragstellerin, Anspruch der bedürftigen Tochter auf Auskehrung des Kindergeldes auch ohne zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch (BFH, Urteil vom 16.4.2002 - VIII R 50/01) - vorliegen, überwiegt die nach Art. 6 GG zu respektierende und kraft Anrechnung auf den Kindesbedarf centgenau dokumentierte Zweckbindung des Kindergeldes den rein formal begründeten Einwand einer fehlenden Abzweigung. - BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02
Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als …
Auszug aus SG Berlin, 24.08.2005 - S 37 AS 6025/05
Zu 2.) Mit Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 - hat das BVerwG die im Sozialhilferecht jahrelang anerkannte Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes kraft qualifizierter Weitergabe durch den bezugsberechtigten Elternteil aufgegeben: im Hinblick auf die Regelung des § 74 EStG fehle es an der Rechtfertigung für die bislang mit Rücksicht auf Art. 6 GG akzeptierte, familieninterne Weiterleitung des Kindergeldes; "wenn die Eltern wollen, dass nicht sie, sondern ihr Kind das Kindergeld als Einkommen erhält, können sie nach § 74 EStG bzw. § 48 SGB I eine Auszahlung direkt an das Kind veranlassen". - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2005 - L 8 AS 118/05
Zulässigkeit einer familieninternen Einkommenszuordnung des Kindergeldes; …
Auszug aus SG Berlin, 24.08.2005 - S 37 AS 6025/05
15 Auch wenn aus dieser Rechtsänderung im Umkehrschluss folgt, dass bis 30.09.2005 weitergeleitetes Kindergeld ohne Abzweigung als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils gilt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.6.2005 - L 8 AS 118/05 ER), begründet das im vorliegenden Fall, der stellvertretend für zahlreiche vergleichbare Verfahren steht, nicht die Rechtmäßigkeit der Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf der Antragstellerin.